Insolvenzbekanntmachung
Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG
Achim
Das Amtsgericht Verden (Aller) hat zur Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.12.2024, Aktenzeichen 11 IN 14/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 14/24
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 203799
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 06.12.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
11 IN 14/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG, Meyerholz 6, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 203799), vertr. d.: 1. "Alte Festwiese" Elze Verwaltungs GmbH, Meyerholz 6, 28832 Achim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Heinz Klöpper, Schulstraße 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren be-stimmt mit Stichtag zum 07.01.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert
- Erteilung der Zustimmung zur Erhebung einer Zahlungsklage i.H.v. € 200.000,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 26.01.2021 gegen die BSB Deutschland GmbH.
Hinweis:
Die Zustimmung des (einzigen) Gläubigers Nr. 1 der Insolvenztabelle gilt nach § 160 InsO als erteilt, wenn bis zum 07.01.2025 kein Widerspruch erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches wird in das mündliche Verfahren gewechselt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 06.12.2024
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren be-stimmt mit Stichtag zum 07.01.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert
- Erteilung der Zustimmung zur Erhebung einer Zahlungsklage i.H.v. € 200.000,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 26.01.2021 gegen die BSB Deutschland GmbH.
Hinweis:
Die Zustimmung des (einzigen) Gläubigers Nr. 1 der Insolvenztabelle gilt nach § 160 InsO als erteilt, wenn bis zum 07.01.2025 kein Widerspruch erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches wird in das mündliche Verfahren gewechselt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 06.12.2024