Insolvenzbekanntmachung

Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 36w IN 3700/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 3700/18
Registerbezug
Berlin, HRA 46231
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
25.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

36w IN 3700/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wohnen in Prora Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Lassenstraße 11 - 15, 14193 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Irisgerd Immobilien Geschäftsführung GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 46231
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den Verkauf von 345 im Eigentum der Schuldnerin stehende PKW-Stellplätze
in zwei von der Schuldnerin errichteten Parkhäusern
in der Wohnanlage Prora Block I zu einem Kaufpreis
in Höhe von insgesamt EUR 1.297.000,00

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.10.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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