Insolvenzbekanntmachung

Wohn- und Pflegeheim Christanger Eggenfelden gemeinnützige Betriebs GmbH

Eggenfelden

Das Amtsgericht Landshut hat zur Wohn- und Pflegeheim Christanger Eggenfelden gemeinnützige Betriebs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2026, Aktenzeichen IN 651/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 651/23
Registerbezug
Landshut, HRB 9064
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
26.02.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Förderung der Altenhilfe. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Unterhalt von Wohn- und Pflegeheimen sowie die Beteiligung an anderen steuerbegünstigten Einrichtungen und Unternehmungen, die ihrerseits Wohn- und Pflegeheime unterhalten. Bei der Erfüllung dieses Zwecks ist die Gesellschaft an den diakonischen Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gebunden.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

IN 651/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wohn- und Pflegeheim Christanger Eggenfelden gemeinnützige Betriebs GmbH, Schießstättgasse 3, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Kilwing Thorsten
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 9064
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dieckmann Matthias, Neustadt 471, 84028 Landshut

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über 1.) Zustimmung zur übertragenden Sanierung des Geschäftsbetriebs auf einen Investor für einen symbolischen Kaufpreis in Höhe von 1,00 EUR nebst einer aus der Insolvenzmasse zu leistenden "Dreingabe" bis zu 75.000,00 EUR.
2.) Zustimmung zur Stilllegung des Geschäftsbetriebs, sofern eine übertragende Sanierung nach seinem Ermessen als gescheitert anzusehen ist.
wird bestimmt auf
Montag, 16.03.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 26.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzplan
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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