Sicherungsmaßnahme

Wohn-Raum-Liebe GmbH

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur Wohn-Raum-Liebe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.02.2024, Aktenzeichen 91 IN 27/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 27/24
Registerbezug
Aachen, HRB 26059
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.02.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Claus-Peter Kruth
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
60.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Möbel, Wohnaccsessoires, Geschirr, Textilien, Geschenkartikeln, Schreibwaren, Pflanzen, Kunstgegenständen und Lebensmitteln. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchen …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 27/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26059 eingetragenen Wohn-Raum-Liebe GmbH, Großkölnstr. 65 - 67, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ute Hörner und Herrn Alexander Hörner,

ist am 07.02.2024, um 10:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 27/24
Amtsgericht Aachen, 07.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten