Eröffnung des Verfahrens
Woelke Magnetbandtechnik GmbH & Co. KG
München
Das Amtsgericht München hat über das Vermögen der Woelke Magnetbandtechnik GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 04.06.2014, Aktenzeichen 1503 IN 643/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1503 IN 643/14
- Registerbezug
- München, HRA 56018
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.06.2014
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Alexander Saponjic
Veröffentlichungstext
1503 IN 643/14
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Woelke Magnetbandtechnik GmbH & Co. KG, Garmischer Straße 4, 80339 München,
vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Woelke Magnetbandtechnik GmbH,
Woelkestraße 2-3, 85301 Schweitenkirchen, diese vertreten durch den
Geschäftsführer
Dr. Meyerweissflog Stefan,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 56018
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ramisch, Ganslmeier, Mozartstraße 8, 80336 München, Gz.: 13/
0149-TR/as
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Geräten zur magnetischen
Aufzeichnung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
1. Der Beschluss vom 06.03.2014, mit dem die vorläufige Eigenverwaltung gemäß
§§
270 a, b InsO angeordnet wurde, wird aufgehoben.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.06.2014
um 12.00 Uhr eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Saponjic
Blutenburgstraße 43, 80636 München
Telefon: +49(89)37508905
Telefax: +49(89)37508910
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.07.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens),
160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
271
(Beantragung einer Eigenverwaltung) und 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung)
InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 27.08.2014
09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 27.08.2014
09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28
Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.06.2014
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Woelke Magnetbandtechnik GmbH & Co. KG, Garmischer Straße 4, 80339 München,
vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Woelke Magnetbandtechnik GmbH,
Woelkestraße 2-3, 85301 Schweitenkirchen, diese vertreten durch den
Geschäftsführer
Dr. Meyerweissflog Stefan,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 56018
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ramisch, Ganslmeier, Mozartstraße 8, 80336 München, Gz.: 13/
0149-TR/as
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Geräten zur magnetischen
Aufzeichnung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Der Beschluss vom 06.03.2014, mit dem die vorläufige Eigenverwaltung gemäß
§§
270 a, b InsO angeordnet wurde, wird aufgehoben.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.06.2014
um 12.00 Uhr eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Saponjic
Blutenburgstraße 43, 80636 München
Telefon: +49(89)37508905
Telefax: +49(89)37508910
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.07.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens),
160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
271
(Beantragung einer Eigenverwaltung) und 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung)
InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 27.08.2014
09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 27.08.2014
09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28
Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.06.2014