Vergütungsfestsetzung
WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH
Halle (Saale)
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2025, Aktenzeichen 59 IN 11/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 11/25
- Registerbezug
- Stendal, HRB 204970
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 10.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
59 IN 11/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH, Raffineriestraße 43, 06112 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 204970), vertr. d.: Jens Czychi, Neue Parkstraße 3, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 16.05.2025, konkretisiert mit Schreiben vom 13.08.2025, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand aufgrund besonderer Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, der Prüfung der Eigenverwaltungsplanung, der Unterstützung der Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie der Ausübung des Zustimmungsvorbehalts.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 04.09.2025
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 16.05.2025, konkretisiert mit Schreiben vom 13.08.2025, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand aufgrund besonderer Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, der Prüfung der Eigenverwaltungsplanung, der Unterstützung der Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie der Ausübung des Zustimmungsvorbehalts.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 04.09.2025