Sicherungsmaßnahme
WKW Roof Rail GmbH
Velbert
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur WKW Roof Rail GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.09.2024, Aktenzeichen 504 IN 227/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 227/24
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20507
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.09.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Joachim Exner
- Im Handelsregister seit
- 2007
- Stammkapital
- 1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und der Vertrieb von Reling- und Stanzteilen einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand zusammenhängenden oder ihn fördernden Geschäfte und Maßnahmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu kaufen, zu betreiben und zu vertreiben.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 227/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20507 eingetragenen WKW Roof Rail GmbH, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Ten-Cate, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert und Herrn David Pietrowski, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert
Geschäftszweig: Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und der Vertrieb von Reling- und Stanzteilen einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen
ist am 26.09.2024, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 227/24
Amtsgericht Wuppertal, 26.09.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20507 eingetragenen WKW Roof Rail GmbH, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Ten-Cate, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert und Herrn David Pietrowski, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert
Geschäftszweig: Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und der Vertrieb von Reling- und Stanzteilen einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen
ist am 26.09.2024, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 227/24
Amtsgericht Wuppertal, 26.09.2024