Sicherungsmaßnahme

WKW Engineering GmbH

Velbert

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur WKW Engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.09.2024, Aktenzeichen 504 IN 226/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 226/24
Registerbezug
Wuppertal, HRB 16994
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.09.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Joachim Exner
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
250.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Projektierung und Vertrieb von Gegenständen für die Automobilindustrie einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie alle mit diesem Unternehmensgegenstand zusammenhängenenden oder ihn fördernden Geschäfte und Maßnahmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 226/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16994 eingetragenen WKW Engineering GmbH, Korzert 21, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Kebbe, Korzert 21, 42349 Wuppertal und Herrn Dr. Wolfgang Jürgen Braun, Korzert 21, 42349 Wuppertal

Geschäftszweig: Fertigung von Fahrzeugteilen

ist am 26.09.2024, um 15:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

504 IN 226/24
Amtsgericht Wuppertal, 26.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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