Sicherungsmaßnahme

WKW AnodiCoat GmbH & Co. KG

Sprockhövel

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur WKW AnodiCoat GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.09.2024, Aktenzeichen 504 IN 229/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 229/24
Registerbezug
Essen, HRA 7409
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.09.2024
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Joachim Exner

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 229/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 7409 eingetragenen WKW AnodiCoat GmbH & Co. KG, Eichenhofer Weg 13, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15567 eingetragene WKW AnodiCoat Beteiligungsgesellschaft mbH, Eichenhofer Weg 13, 45549 Sprockhövel, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Pietrowski, Eichenhofer Weg 13, 45549 Sprockhövel,

Geschäftszweig: Bearbeitung, Veredelung, Herstellung und Montage von Aluminium(teilen) pp.

ist am 26.09.2024, um 15:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

504 IN 229/24
Amtsgericht Wuppertal, 26.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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