Sicherungsmaßnahme
WK-Fenster und Türen GmbH & Co. KG
Emsdettem
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur WK-Fenster und Türen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2026, Aktenzeichen 82 IN 23/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 82 IN 23/26
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 6744
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.04.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Lukas Kahl
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 23/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6744 eingetragenen WK-Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Taubenstraße 38, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10518 eingetragene WK-Verwaltungs GmbH, Taubenstraße 38, 48282 Emsdetten, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kempka, Erasmus-Kösters-Straße 13, 48369 Saerbeck,
ist am 27.04.2026, um 10:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Lukas Kahl, Heuerlandstraße 33, 48565 Steinfurt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
82 IN 23/26
Amtsgericht Münster, 27.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6744 eingetragenen WK-Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Taubenstraße 38, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10518 eingetragene WK-Verwaltungs GmbH, Taubenstraße 38, 48282 Emsdetten, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kempka, Erasmus-Kösters-Straße 13, 48369 Saerbeck,
ist am 27.04.2026, um 10:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Lukas Kahl, Heuerlandstraße 33, 48565 Steinfurt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
82 IN 23/26
Amtsgericht Münster, 27.04.2026