Forderungsprüfung
Wittmann Gastro GmbH
Steinbach am Wald
Das Amtsgericht Coburg hat zur Wittmann Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2025, Aktenzeichen IN 115/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 115/24
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5930
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 115/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wittmann Gastro GmbH, Sonnenleite 4, 96361 Steinbach a. Wald, vertreten durch die Geschäftsführerin Wittmann Dunja Ramona Christa, (weiterer Name: Seiferth), geb. Fehn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5930
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 31.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wittmann Gastro GmbH, Sonnenleite 4, 96361 Steinbach a. Wald, vertreten durch die Geschäftsführerin Wittmann Dunja Ramona Christa, (weiterer Name: Seiferth), geb. Fehn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5930
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 31.10.2025