Sicherungsmaßnahme
WITPAC Germany GmbH
Wettingen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur WITPAC Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2026, Aktenzeichen 82 IN 18/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 82 IN 18/26
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 12961
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank W. Stroot
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 18/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12961 eingetragenen WITPAC Germany GmbH, Industrieweg 2, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willem Rollfs of Roelofs, Alter Postweg 20, 48455 Bad Bentheim und Herrn David Rollfs of Roelofs, Weilandstraße 25b, 48607 Ochtrup
ist am 08.04.2026, um 13:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Haarstr. 45, 49509 Recke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
82 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 08.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12961 eingetragenen WITPAC Germany GmbH, Industrieweg 2, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willem Rollfs of Roelofs, Alter Postweg 20, 48455 Bad Bentheim und Herrn David Rollfs of Roelofs, Weilandstraße 25b, 48607 Ochtrup
ist am 08.04.2026, um 13:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Haarstr. 45, 49509 Recke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
82 IN 18/26
Amtsgericht Münster, 08.04.2026