Sicherungsmaßnahme

Wirtz Werkzeugbau GmbH

Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Wirtz Werkzeugbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 500 IN 172/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 172/26
Registerbezug
Krefeld, HRB 2392
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.05.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Niering
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 172/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 2392 eingetragenen Wirtz Werkzeugbau GmbH, Breuershofstraße 19, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Grohmann, Bültestraße 168 , 32584 Löhne

Geschäftszweig: Die Fertigung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen und der Verkauf derartiger Fabrikate u.a.

ist am 22.05.2026, um 12:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 172/26
Amtsgericht Krefeld, 22.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme