Sicherungsmaßnahme
Wirtz Werkzeugbau GmbH
Krefeld
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Wirtz Werkzeugbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 500 IN 172/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 172/26
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 2392
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Niering
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 172/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 2392 eingetragenen Wirtz Werkzeugbau GmbH, Breuershofstraße 19, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Grohmann, Bültestraße 168 , 32584 Löhne
Geschäftszweig: Die Fertigung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen und der Verkauf derartiger Fabrikate u.a.
ist am 22.05.2026, um 12:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 172/26
Amtsgericht Krefeld, 22.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 2392 eingetragenen Wirtz Werkzeugbau GmbH, Breuershofstraße 19, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Grohmann, Bültestraße 168 , 32584 Löhne
Geschäftszweig: Die Fertigung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen und der Verkauf derartiger Fabrikate u.a.
ist am 22.05.2026, um 12:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 172/26
Amtsgericht Krefeld, 22.05.2026