Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Wir senden das GmbH
Neulingen
Das Amtsgericht Pforzheim hat zur Wir senden das GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 2 IN 812/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pforzheim
- Aktenzeichen
- 2 IN 812/25
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 737354
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
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2 IN 812/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wir senden das GmbH, Nordweg 6, 75245 Neulingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Weustenfeld
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 737354
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt 75.755,13 EUR. Zuschläge werden geltend gemacht.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 27.08.2026
2 IN 812/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wir senden das GmbH, Nordweg 6, 75245 Neulingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Weustenfeld
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 737354
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt 75.755,13 EUR. Zuschläge werden geltend gemacht.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 27.08.2026