Sicherungsmaßnahme
WIR GmbH & Co. KG
Hamburg
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur WIR GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.11.2025, Aktenzeichen 501 IN 173/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 173/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 132856
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.11.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Prof. Dr. Dirk Andres
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 173/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 132856 eingetragenen WIR GmbH & Co. KG, Rothenbaumchaussee 123, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103300 eingetragene WIR Verwaltungs GmbH, Breite Straße 22, 40213 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Keith John Hoo,
ist am 18.11.2025, um 20:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 173/25
Amtsgericht Düsseldorf, 18.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 132856 eingetragenen WIR GmbH & Co. KG, Rothenbaumchaussee 123, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103300 eingetragene WIR Verwaltungs GmbH, Breite Straße 22, 40213 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Keith John Hoo,
ist am 18.11.2025, um 20:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 173/25
Amtsgericht Düsseldorf, 18.11.2025