Forderungsprüfung
Winkle GmbH & Co. KG
Benningen
Das Amtsgericht Heilbronn hat zur Winkle GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 968/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Heilbronn
- Aktenzeichen
- 9 IN 968/25
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 310379
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 968/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winkle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Winkle Verwaltungs GmbH, Ludwigsburger Straße 91, 71726 Benningen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Lutz Winkle, Dietmar Rolf Winkle und Klaus Jochen Winkle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 310379
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: Winkle GmbH & Co. KG
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winkle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Winkle Verwaltungs GmbH, Ludwigsburger Straße 91, 71726 Benningen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Lutz Winkle, Dietmar Rolf Winkle und Klaus Jochen Winkle
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 310379
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: Winkle GmbH & Co. KG
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 02.09.2026