Forderungsprüfung
WINE System AG
Frasdorf
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur WINE System AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 608 IN 204/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 608 IN 204/25
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 12086
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Grundkapital
- 133.600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erstellung von Informationen zu Weinen im Auftrag von Winzern durch Gestaltung von Produktbegleitkarten die einerseits zur Verwendung als Archivkarten für Händler und Verbraucher und andererseits als Werbemittel für die Erzeuger bestimmt sind, ferner begleitende EDV-Programme und Einrichtung und Unterhaltung eines e-commerce- Systems für die beauftragenden Produzenten.
Veröffentlichungstext
608 IN 204/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WINE System AG, Daxa 8, 83112 Frasdorf, vertreten durch die Vorstände Darting Martin und Wüstinger Brigitte
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 12086
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 03.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WINE System AG, Daxa 8, 83112 Frasdorf, vertreten durch die Vorstände Darting Martin und Wüstinger Brigitte
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 12086
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 03.11.2026