Vergütungsfestsetzung
Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Landshut
Das Amtsgericht Landshut hat zur Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.01.2021, Aktenzeichen IN 411/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 411/20
- Registerbezug
- Landshut, HRA 10877
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.01.2021
- Rechtsform
- UG & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Landshut
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: IN 411/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger
Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsgbeschränkt),
Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schulz York, Adamweg 8a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10877
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Landshut am 22.01.2021 folgenden
Beschluss
Zur Prüfung der vom Insolvenzverwalter Dr. Marc Zattler als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
(IN 413/20, AG Landshut), der WKA Am Scheibelberg 2 UG (haftungsbeschränkt) &
Co. KG (IN 414/20, AG Landshut), der WKA Am Scheibelberg 4 UG
(haftungsbeschränkt) & Co. KG (IN 415/20, AG Landshut) und der WEDIS Management
GmbH (IN 431/18, AG Landshut) angemeldeten Insolvenzforderungen wird Herr
Rechtsanwalt Alexander Saponjic, Bachstraße 6, 84036 Landshut, zum
Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Gründe:
Der im Verfahren Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
bestellte Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler ist in den beim
Amtsgericht Landshut unter obigen Aktenzeichen anhängigen Verfahren ebenfalls
als Insolvenzverwalter eingesetzt. Er könnte sich somit bei der Prüfung der
Forderungen in einem Interessenskonflikt befinden.
Daher ist zur Prüfung der Forderungen in gegenständlichem Verfahren ein
Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Herr Rechtsanwalt Alexander Saponjic ist zur Übernahme dieses Amtes geeignet
und hat sich unter Verzicht auf eine Vergütung zur Übernahme des Amtes bereit
erklärt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: IN 411/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger
Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsgbeschränkt),
Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schulz York, Adamweg 8a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10877
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Landshut am 22.01.2021 folgenden
Beschluss
Zur Prüfung der vom Insolvenzverwalter Dr. Marc Zattler als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
(IN 413/20, AG Landshut), der WKA Am Scheibelberg 2 UG (haftungsbeschränkt) &
Co. KG (IN 414/20, AG Landshut), der WKA Am Scheibelberg 4 UG
(haftungsbeschränkt) & Co. KG (IN 415/20, AG Landshut) und der WEDIS Management
GmbH (IN 431/18, AG Landshut) angemeldeten Insolvenzforderungen wird Herr
Rechtsanwalt Alexander Saponjic, Bachstraße 6, 84036 Landshut, zum
Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Gründe:
Der im Verfahren Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
bestellte Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler ist in den beim
Amtsgericht Landshut unter obigen Aktenzeichen anhängigen Verfahren ebenfalls
als Insolvenzverwalter eingesetzt. Er könnte sich somit bei der Prüfung der
Forderungen in einem Interessenskonflikt befinden.
Daher ist zur Prüfung der Forderungen in gegenständlichem Verfahren ein
Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Herr Rechtsanwalt Alexander Saponjic ist zur Übernahme dieses Amtes geeignet
und hat sich unter Verzicht auf eine Vergütung zur Übernahme des Amtes bereit
erklärt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.