Forderungsprüfung
Win Energie Invest GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Win Energie Invest GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 1542 IN 3474/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 3474/23
- Registerbezug
- München, HRB 228982
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1542 IN 3474/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Win Energie Invest GmbH, Karolinenstraße 4, 80538 München, vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 228982
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 56 - 67 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Win Energie Invest GmbH, Karolinenstraße 4, 80538 München, vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 228982
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 56 - 67 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.10.2026