Insolvenzbekanntmachung

Wilke-Bau GmbH vertr. d. d. GF

Müden (Aller)

Das Amtsgericht Gifhorn hat zur Wilke-Bau GmbH vertr. d. d. GF eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 35 IN 51/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 51/26
Registerbezug
Hildesheim, HRB 100165
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
02.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

35 IN 51/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilke-Bau GmbH vertr. d. d. GF, Im Winkel 5, 38539 Müden (Aller) (AG Hildesheim, HRB 100165), vertr. d.: 1. Gerhard Dehm, Poststraße 33, 38440 Wolfsburg, (Geschäftsführer), 2. Marius Dehm, Buchbinderstraße 14, 38448 Wolfsburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 12.11.2026, 09:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundstücks Trifwiese, Breite Straße, Müden, Grundbuch von Dieckhorst, Blatt 258

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 01.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme