Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG
Dreieich
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.06.2024, Aktenzeichen 8 IN 496/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 496/22
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 41249
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.06.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Offenbach am Main
03.06.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 496/22
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich
(AG Offenbach am Main , HRA 41249),
vertreten durch:
1. Haftung Wichmann ARBOR Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich,
(persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich,
(Geschäftsführerin),
wird der Beschluss vom 11.12.2023 über die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt abgeändert:
1. 12.228,86 Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. 2.323,48 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. 28.705,78 Euro Zuschläge
4. 5454,10 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. 350,00 Euro Auslagen zuzüglich
6. 66,50 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
7. 49.128,72 Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Die Nettovergütung gemäß § 11 InsVV war versehentlich nur mit 1.228,86€ angegeben. Es handelt sich dabei um einen offensichtlichen Schreibfehler. Daher war der Beschluss zu korrigieren.
03.06.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 496/22
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich
(AG Offenbach am Main , HRA 41249),
vertreten durch:
1. Haftung Wichmann ARBOR Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich,
(persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich,
(Geschäftsführerin),
wird der Beschluss vom 11.12.2023 über die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt abgeändert:
1. 12.228,86 Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. 2.323,48 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. 28.705,78 Euro Zuschläge
4. 5454,10 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. 350,00 Euro Auslagen zuzüglich
6. 66,50 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
7. 49.128,72 Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Die Nettovergütung gemäß § 11 InsVV war versehentlich nur mit 1.228,86€ angegeben. Es handelt sich dabei um einen offensichtlichen Schreibfehler. Daher war der Beschluss zu korrigieren.