Insolvenzbekanntmachung

WFP Anlagentechnik GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur WFP Anlagentechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2020, Aktenzeichen 165 IN 2/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 2/20
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB HRB 13886
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.06.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 2/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13886 eingetragenen
WFP Anlagentechnik GmbH, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Peter, Felix-Wankel-Str. 9,
74374 Zaberfeld

Verfahrensbevollmächtigter:

Herrn Gerd Meese, Beckeradstr. 28, 45897 Gelsenkirchen

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 04.08.2020.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem
nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO) hier:

Aufnahme des Rechtsstreits vor dem Landgericht Wiesbaden 9O 358/16 gegen die H
& W GmbH mit Sitz in Idstein über 28981,85 € nebst Zinsen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 08.06.2020 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag
mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen
werden.

Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw./Treuhänder als erteilt
(§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

165 IN 2/20
Amtsgericht Essen, 09.06.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Masseunzulänglichkeit
  10. Masseunzulänglichkeit
  11. Eröffnung des Verfahrens