Sicherungsmaßnahme
WF Prüfservice GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur WF Prüfservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.07.2021, Aktenzeichen 80 IN 413/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 413/21
- Registerbezug
- Bochum, HRB 18463
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.07.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sebastian Laboga
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 413/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18463 eingetragenen WF Prüfservice GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osman El Zein, Hattinger Str. 86, 44789 Bochum
Geschäftszweig: Prüfung von elektrischen Anlagen, Geräten und Maschinen etc.
ist am 19.07.2021, um 12:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Massenbergstraße 11, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 413/21
Amtsgericht Bochum, 19.07.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18463 eingetragenen WF Prüfservice GmbH, Rombacher Hütte 10, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osman El Zein, Hattinger Str. 86, 44789 Bochum
Geschäftszweig: Prüfung von elektrischen Anlagen, Geräten und Maschinen etc.
ist am 19.07.2021, um 12:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Massenbergstraße 11, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 413/21
Amtsgericht Bochum, 19.07.2021