Sicherungsmaßnahme

Westfalia HQ Erkrath UG (haftungsbeschränkt)

Monheim am Rhein

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Westfalia HQ Erkrath UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 504 IN 61/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 61/26
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 90075
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.06.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Regina Knoop
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Ankauf, die Vermietung, die Projektentwicklung und der Verkauf von Immobilien.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 61/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90075 eingetragenen Westfalia HQ Erkrath UG (haftungsbeschränkt), Hofstraße 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikololo Matumona,

ist am 17.06.2026, um 08:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Regina Knoop, Robertstraße 3, 40229 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

504 IN 61/26
Amtsgericht Düsseldorf, 17.06.2026
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