Abweisung mangels Masse
Teko GmbH
Monheim am Rhein
Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Teko GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 501 IN 146/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 146/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 97350
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Handel mit Reifen, das Betreiben einer Autovermietung und der Transport mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97350 eingetragenen Teko GmbH, Sandstr. 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Omerfaruk Ozdemir,
ist der am 25.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 22.06.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 29.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Düsseldorf, 29.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97350 eingetragenen Teko GmbH, Sandstr. 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Omerfaruk Ozdemir,
ist der am 25.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 22.06.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 29.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Düsseldorf, 29.10.2026