Abweisung mangels Masse

Teko GmbH

Monheim am Rhein

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Teko GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 501 IN 146/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 146/26
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 97350
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit Reifen, das Betreiben einer Autovermietung und der Transport mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 146/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97350 eingetragenen Teko GmbH, Sandstr. 104, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Omerfaruk Ozdemir,

ist der am 25.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 22.06.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 29.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Düsseldorf, 29.10.2026
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