Sicherungsmaßnahme
West Globel GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur West Globel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2025, Aktenzeichen 620 IN 1829/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1829/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 34481
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Mark Steh
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1829/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34481 eingetragenen West Globel GmbH, Ehrenstraße 94, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gizem Akyol, Ehrenstraße 94, 47198 Duisburg
Geschäftszweig: Durchführung von Bauvorhaben als Generalunternehmer, Vermittlung von Werkverträgen, Transporte, Kraftfahrzeughandel und Großhandel jeglicher Art
ist am 17.09.2025, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1829/25
Amtsgericht Duisburg, 17.09.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34481 eingetragenen West Globel GmbH, Ehrenstraße 94, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gizem Akyol, Ehrenstraße 94, 47198 Duisburg
Geschäftszweig: Durchführung von Bauvorhaben als Generalunternehmer, Vermittlung von Werkverträgen, Transporte, Kraftfahrzeughandel und Großhandel jeglicher Art
ist am 17.09.2025, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1829/25
Amtsgericht Duisburg, 17.09.2025