Forderungsprüfung
Werthaus GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Werthaus GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2026, Aktenzeichen 405 IN 1972/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1972/22
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 12322
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 26.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1972/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werthaus GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG, Ernst-Mey-Straße 1, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 12322
vertreten durch die Gesellschafterin Jutta Krautheim
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 23.06.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 405 IN 1972/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werthaus GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG, Ernst-Mey-Straße 1, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 12322
vertreten durch die Gesellschafterin Jutta Krautheim
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 23.06.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.