Masseunzulänglichkeit

Werth Bau Service GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Werth Bau Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 67h IN 98/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 98/22
Registerbezug
Hamburg, HRB 168832
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
16.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bausanierungen, insbesondere die Fertigung von Innenausbauten, Bodenbelägen sowie die Ausführung von Malerarbeiten, die Raumgestaltung sowie die Gebäudereinigung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 98/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168832 eingetragenen Werth Bau Service GmbH, Moorfleeter Deich 257, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zulfi Zaimi

ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67h IN 98/22
Amtsgericht Hamburg, 12.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten