Insolvenzbekanntmachung

Werner Schmitz GmbH

Hamminkeln

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Werner Schmitz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 60 IN 23/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 23/23
Registerbezug
Duisburg, HRB 10599
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 23/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10599 eingetragenen Werner Schmitz GmbH, Zum Tollberg 15, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Schmitz, Zum Tollberg 15, 46499 Hamminkeln

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 23.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über die Erteilung der Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 und 2 Nr. 3 InsO zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Werner Schmitz folgenden Inhalts:
- Herr Werner Schmitz erkennt den vom Insolvenzverwalter gemäß § 64 GmbHG a.F. Geltend gemachten Haftungsanspruch in Höhe eines Betrages von 125.300 € in Form eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses an.
- Zur Abgeltung dieses Anspruchs leistet Herr Werner Schmitz eine sofort fällige Zahlung von 50.000 € sowie vier Raten a je 5.000 €, fällig drei, sechs, neun bzw. zwölf Monate nach Erteilung der Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 Abs. 1 und 2 Nr. 3 InsO.
- Im Falle fristgerechter, vollständiger Zahlung der Einmalzahlung sowie der vier weiteren Raten in Höhe von insgesamt 70.000 € wird Herrn Werner Schmitz die weitergehende Forderung gemäß § 64 GmbHG a.F. erlassen.
- Herr Werner Schmitz und Frau Maria Schmitz nehmen ihre Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle vollständig zurück und verpflichten sich zugleich, keine weiteren Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 16.09.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

60 IN 23/23
Amtsgericht Duisburg, 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens