Forderungsprüfung

Werner Knoll Rolladen und Fenster GmbH

St. Ingbert

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Werner Knoll Rolladen und Fenster GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2024, Aktenzeichen 116 IN 38/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
116 IN 38/23
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 100064
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
11.06.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung von Rolladen sowie Vertrieb, Einbau und Montage von Baufertigteilen, insbesondere Türen, Fenstern, Sicherheitsgittern, Rolladen, Jalousien, Markisen, Sicherheitsbedarf. Weiterhin der Im- und Export sowie der Handel mit den hierzu erforderlichen Waren, Materialien und Gegenständen, die zur Ausstattung von Immobilien gehören.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 38/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100064 eingetragenen Werner Knoll Rolladen und Fenster GmbH, In der Dell 13, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Werner Knoll, und Frau Karin Gisela Knoll,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6a niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

116 IN 38/23
Amtsgericht Saarbrücken, 11.06.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Forderungsprüfung
  12. Eröffnung des Verfahrens
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