Sicherungsmaßnahme

Werner Kehl Spedition und Logistik GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Werner Kehl Spedition und Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2017, Aktenzeichen 61 IN 233/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
61 IN 233/17
Registerbezug
Duisburg, HRB 24772
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.12.2017
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Thomas Schmitz
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 233/17

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24772 eingetragenen
Werner Kehl Spedition und Logistik GmbH, Wanheimer Straße 270-276, 47055
Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Kehl,
Lindemanshof 28, 47179 Duisburg

ist am 07.12.2017, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Schmitz, Am
Flohbusch 1, 47802 Krefeld bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

61 IN 233/17
Amtsgericht Duisburg, 07.12.2017

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme