Insolvenzbekanntmachung

Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt)

Bad Münder am Deister

Das Amtsgericht Hameln hat zur Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.04.2026, Aktenzeichen 37 IN 13/26 -2.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 13/26 -2
Registerbezug
Hannover, HRB 205301
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
20.04.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Elektrohandwerk.
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

37 IN 13/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkstatt Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt), Hohe Straße 5, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 205301), vertr. d.: Alexander Frädrich, Zum Sandbrink 7, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer),

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hameln eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln an.

Amtsgericht Hameln, 20.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Sicherungsmaßnahme
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