Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Wengler Verwaltungsgesellschaft mbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Wengler Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.06.2022, Aktenzeichen 36w IN 4547/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36w IN 4547/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 163364
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 28.06.2022
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
36w IN 4547/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wengler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rathener Straße 8, 12627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 163364 B
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung nebst Auslagen gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. §§ 2, 8, 10, 11 InsVV für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter gestellt. Es wurden Zuschläge von 62 % für die Betriebsfortführung, übertragende Sanierung und die vorläufige Sachwaltung beantragt. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung. Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts kann der Vergütungs- und Auslagenfestsetzungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Verfahrensbeteiligte eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.06.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wengler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rathener Straße 8, 12627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 163364 B
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung nebst Auslagen gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. §§ 2, 8, 10, 11 InsVV für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter gestellt. Es wurden Zuschläge von 62 % für die Betriebsfortführung, übertragende Sanierung und die vorläufige Sachwaltung beantragt. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung. Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts kann der Vergütungs- und Auslagenfestsetzungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Verfahrensbeteiligte eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.06.2022