Forderungsprüfung
WEMA Vogtland Technology GmbH
Plauen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur WEMA Vogtland Technology GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2025, Aktenzeichen 109 IN 21/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 109 IN 21/24
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 25078
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 20.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 21/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 25078 eingetragenen WEMA Vogtland Technology GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Dahlmanns,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
109 IN 21/24
Amtsgericht Saarbrücken, 11.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 25078 eingetragenen WEMA Vogtland Technology GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Dahlmanns,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
109 IN 21/24
Amtsgericht Saarbrücken, 11.02.2025