Insolvenzbekanntmachung
Weltkind eG
Werneck
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Weltkind eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen IN 186/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 186/26
- Registerbezug
- Schweinfurt, GNR 242
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- eG
Veröffentlichungstext
IN 186/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weltkind eG, Julius-Echter-Straße 11, 97440 Werneck, vertreten durch den Vorstand Rumpel Udo
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: GnR 242
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am 10.11.2026 um Zustimmung zu folgenden Punkten:
Dem Unternehmenskaufvertrag vom 28.08.2026 / 09.09.2026, der die Veräußerung des Geschäftsbetriebs und des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin, mit Ausnahme von
Kontoguthaben, Kassenbestand und Forderungen, an die Weltkind GbR zu einem Kaufpreis in Höhe von 7.500,00 € zum Gegenstand hat, wird zugestimmt
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig oder wenn von keinem Gläubiger wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben werden, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 21.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weltkind eG, Julius-Echter-Straße 11, 97440 Werneck, vertreten durch den Vorstand Rumpel Udo
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: GnR 242
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am 10.11.2026 um Zustimmung zu folgenden Punkten:
Dem Unternehmenskaufvertrag vom 28.08.2026 / 09.09.2026, der die Veräußerung des Geschäftsbetriebs und des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin, mit Ausnahme von
Kontoguthaben, Kassenbestand und Forderungen, an die Weltkind GbR zu einem Kaufpreis in Höhe von 7.500,00 € zum Gegenstand hat, wird zugestimmt
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig oder wenn von keinem Gläubiger wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben werden, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 21.09.2026