Aufhebung des Verfahrens

Weld-tec Industriemontage & Rohrleitungsbau - Schweißtechnik AÜG GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Weld-tec Industriemontage & Rohrleitungsbau - Schweißtechnik AÜG GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2026, Aktenzeichen 75 IN 125/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
75 IN 125/19
Registerbezug
Köln, HRB 78803
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Martina Nießen
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Überlassung von Fachpersonal für verschiedene Branchen der Metallverarbeitung, insbesondere in den Bereichen Industriemontage, Rohr-, Kessel- und Anlagenbau, sowie entsprechende eigene Tätigkeiten in den vorgenannten Bereichen;
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 125/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 78803 eingetragenen Weld-tec Industriemontage & Rohrleitungsbau - Schweißtechnik AÜG GmbH, Maarweg 149 - 161, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Goran Cvijetic, Wilhelm-Schlombs-Allee 3, 50858 Köln

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Martina Nießen, Nußbaumer Str. 19, 50823 Köln

wird heute, am 13.08.2026, um 13:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich der angemeldeten Forderungen zum Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Goran Cvijetic, Az. 70b IN 19/19, Amtsgericht Köln, über 2.694.125,62 € mit Schreiben vom 11.01.2022, über 17.691,85 € mit Schreiben vom 11.01.2022, über 10.195,60 € mit Schreiben vom 02.05.2022, über 344.148,72 € mit Schreiben vom 17.02.2022 und evtl. noch ungeprüfte Forderungen, wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Köln schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

75 IN 125/19
Amtsgericht Köln, 13.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
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