Forderungsprüfung
Weiss AG
Kaiserslautern
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur Weiss AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2025, Aktenzeichen 1 IN 209/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 209/23
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRB 30524
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 11.03.2025
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
1 IN 209/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiss AG, Pirmasenser Straße 72, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30524), vertr. d.: Dr. Marcus Weiss, Pirmasenser Straße 72, 67655 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 10.03.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 10.03.2025