Insolvenzbekanntmachung

Weise-Beratungen GmbH

Mertendorf

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Weise-Beratungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 59 IN 72/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 72/26
Registerbezug
Stendal, HRB 20562
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
23.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

59 IN 72/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weise-Beratungen GmbH, Scheiplitz 1, 06618 Mertendorf (AG Stendal, HRB 20562), vertr. d.: Dr. Grigory Weise, Scheiplitz 1, 06618 Mertendorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 27.10.2026, 11:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Geschäftsveräußerung im Ganzen an den Sohn des Gesellschafters/Geschäftsführers zu einem Kaufpreis in Höhe von € 33.000,00.

Auf den Zwischenbericht des Verwalters vom 19.08.2026 wird Bezug genommen. Dieser ist zur Einsicht durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) - Insolvenzabteilung - einsehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 18.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme