Sicherungsmaßnahme
Weinhandelsgesellschaft VINO è VITA mbH
Hannover
Das Amtsgericht Detmold hat zur Weinhandelsgesellschaft VINO è VITA mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.03.2024, Aktenzeichen 10 IN 27/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 27/24
- Registerbezug
- Hannover, HRB 203300
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.03.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 27/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203300 eingetragenen Weinhandelsgesellschaft VINO è VITA mbH, Stoddartstraße 6 a, 32758 Detmold,
Gesellschafter: Frau Anja Goldkamp, Bismarckstr. 69c, 20259 Hamburg und Herr Heinz Specht, Hedwig-Block-Str. 12, 32756 Detmold
Geschäftszweig: Einzelhandel mit Wein, Sekt, Spirituosen, Feinkost und Accessoires u. a.
ist am 07.03.2024, um 11:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
10 IN 27/24
Amtsgericht Detmold, 14.02.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203300 eingetragenen Weinhandelsgesellschaft VINO è VITA mbH, Stoddartstraße 6 a, 32758 Detmold,
Gesellschafter: Frau Anja Goldkamp, Bismarckstr. 69c, 20259 Hamburg und Herr Heinz Specht, Hedwig-Block-Str. 12, 32756 Detmold
Geschäftszweig: Einzelhandel mit Wein, Sekt, Spirituosen, Feinkost und Accessoires u. a.
ist am 07.03.2024, um 11:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
10 IN 27/24
Amtsgericht Detmold, 14.02.2024