Schlusstermin

Wegener GmbH i. L.

Wettringen

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Wegener GmbH i. L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.04.2026, Aktenzeichen 77 IN 80/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 80/25
Registerbezug
Steinfurt, HRB 12399
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb eines Reisegewerbes

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 80/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12399 eingetragenen Wegener GmbH i. L., Prozessionsweg 31, 48493 Wettringen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Emily Florence Wegener, Bahnhofstraße 19 , 48493 Wettringen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussbericht des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 80/25
Amtsgericht Münster, 20.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Schlusstermin
  5. Schlusstermin
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Schlusstermin
  9. Eröffnung des Verfahrens
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