Schlusstermin
WBA-BioMarken GmbH
Pfaffenhofen
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur WBA-BioMarken GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 3 IN 153/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- 3 IN 153/17
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 4901
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 153/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WBA-BioMarken GmbH, Gleiwitzer Straße 11 a, 85276 Pfaffenhofen, vertreten durch die Geschäftsführer Manglus Werner und Stavrianos Georges
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 4901
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 31.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WBA-BioMarken GmbH, Gleiwitzer Straße 11 a, 85276 Pfaffenhofen, vertreten durch die Geschäftsführer Manglus Werner und Stavrianos Georges
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 4901
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 31.08.2026