Forderungsprüfung
Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2026, Aktenzeichen 401 IN 2389/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2389/24
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 27606
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 13.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2389/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27606
vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Wulf Lothar Hense
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen des § 39 InsO bis zum 20.08.2026 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 269720, Email geschäftlich: RBauch@schultze-braun.de, Telefax: 0341 2697210
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 401 IN 2389/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27606
vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Wulf Lothar Hense
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen des § 39 InsO bis zum 20.08.2026 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 269720, Email geschäftlich: RBauch@schultze-braun.de, Telefax: 0341 2697210
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.