Verteilungsverzeichnis
Warendorf Real Estate GmbH
Köln
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Warendorf Real Estate GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2025, Aktenzeichen 82 IN 30/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 82 IN 30/19
- Registerbezug
- Köln, HRB 76073
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 125.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Erwerb und die Verwaltung eigener Gewerbeimmobilien in Warendorf;
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 51, 50829 Köln
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die zu berücksichtigen Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 206.949,53 EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 1 InsO (Rang N 1) 125.066,38 EUR EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 2 InsO (Rang N 2) 26.388,39 EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 5 InsO (Rang N 5) 3.041.619,26 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.031.294,88 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
82 IN 30/19
Amtsgericht Münster, 19.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerhard Henning Walf, Ingendorfer Weg 51, 50829 Köln
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die zu berücksichtigen Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 206.949,53 EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 1 InsO (Rang N 1) 125.066,38 EUR EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 2 InsO (Rang N 2) 26.388,39 EUR, im Range des § 39 Abs 1 Nr. 5 InsO (Rang N 5) 3.041.619,26 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.031.294,88 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
82 IN 30/19
Amtsgericht Münster, 19.02.2025