Forderungsprüfung

Wappen von Leipzig Verwaltungsgesellschaft mbH

Niebüll

Das Amtsgericht Niebüll hat zur Wappen von Leipzig Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 5 IN 66/15.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 66/15
Registerbezug
Hamburg, HRB 84426
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
05.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

5 IN 66/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wappen von Leipzig Verwaltungsgesellschaft mbH, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 84426
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 300069 08184-14

1. Die Prüfung der bis 04.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 09.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 04.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung