Insolvenzplan
Wandt Spedition Transportberatung GmbH
Braunschweig
Das Amtsgericht Braunschweig hat zur Wandt Spedition Transportberatung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 273 IN 58/25 b.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Aktenzeichen
- 273 IN 58/25 b
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 1604
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 21.09.2026, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Braunschweig, 28.08.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 21.09.2026, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Braunschweig, 28.08.2026