Forderungsprüfung
Wandgestaltung Piatek GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Wandgestaltung Piatek GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 36w IN 3160/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36w IN 3160/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 196732
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
6w IN 3160/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wandgestaltung Piatek GmbH, Kaiserin-Augusta-Allee 33, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Piatek
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 196732
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wandgestaltung Piatek GmbH, Kaiserin-Augusta-Allee 33, 10589 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Krzysztof Piatek
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 196732
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.10.2026