Forderungsprüfung
Walter Zink GmbH
Jettingen-Scheppach
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur Walter Zink GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2025, Aktenzeichen IN 9/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 9/24
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 10875
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 9/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Zink GmbH, Scheppacher Mühle 2, 89343 Jettingen-Scheppach, vertreten durch den Geschäftsführer Zink Peter Walter
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10875
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24-26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 24.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Zink GmbH, Scheppacher Mühle 2, 89343 Jettingen-Scheppach, vertreten durch den Geschäftsführer Zink Peter Walter
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10875
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24-26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 24.04.2025