Forderungsprüfung
Walter Hundhausen GmbH
Schwerte
Das Amtsgericht Hagen hat zur Walter Hundhausen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2022, Aktenzeichen 109 IN 54/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 54/20
- Registerbezug
- Hagen, HRB 8996
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.05.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 54/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8996 eingetragenen Walter Hundhausen GmbH, Ostendamm 23, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Lindemann, Am Hungerberg 10, 78355 Hohenfels
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.06.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
109 IN 54/20
Amtsgericht Hagen, 11.05.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 8996 eingetragenen Walter Hundhausen GmbH, Ostendamm 23, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Lindemann, Am Hungerberg 10, 78355 Hohenfels
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.06.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
109 IN 54/20
Amtsgericht Hagen, 11.05.2022