Forderungsprüfung
Wallraff, Heinz-Bernhard Richard
Iserlohn
Das Amtsgericht Hagen hat zur Wallraff, Heinz-Bernhard Richard eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2024, Aktenzeichen 109 IN 72/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 72/23
- Registerbezug
- Iserlohn, HRA 1408
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.12.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, geboren am 28.07.1958, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
109 IN 72/23
Amtsgericht Hagen, 28.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, geboren am 28.07.1958, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
109 IN 72/23
Amtsgericht Hagen, 28.11.2024