Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Wall Concept GmbH
Ulmen
Das Amtsgericht Cochem hat zur Wall Concept GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2026, Aktenzeichen 1 IN 51/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cochem
- Aktenzeichen
- 1 IN 51/23
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23449
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 27.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Groß-/Fach- und Einzelhandel, insbesondere im Bereich Mobilfunk und Elektronik sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und der Handel mit Konsumgütern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beratungsleistungen im Bereich Vertrieb zu erbingen.
Veröffentlichungstext
1 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wall Concept GmbH, Am Jungfernweiher 43, 56766 Ulmen (AG Koblenz, HRB 23449), vertr. d.: Roman Wall, St. Laurentiusstraße 40, 54550 Daun, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 23.04.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 23.04.2026